Früher musste man GEZ-Gebühren nur für Fernsehen und Radio entrichten, doch diese Zeiten sind vorbei. Das Stichwort lautet ‘neuartige Rundfunkgeräte’. Unter diese Rubrik fallen neben internetfähigen PCs auch internetfähige Handys und genau für diese bezahlt man seit geraumer Zeit auch GEZ-Gebühren.
Gegen diesen Sachverhalt hatten neben einem Studenten auch zwei Anwälte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Diese argumentierten, dass sie ihre Computer nicht zum Rundfunkempfang nutzen würden und deshalb nicht bereit seien, GEZ-Gebühren zu entrichten. Es ist keine Überraschung, dass die Klage abgewiesen wurde. Es bleibt also auch künftig dabei: wer ein internetfähiges Mobiltelefon hat, kann theoretisch Rundfunkinhalte aus dem Internet abrufen und ist damit verpflichtet GEZ-Gebühren zu bezahlen.
Quelle: inside-handy.de
Nach der Argumentation ist der Staat verpflichtet mir Kindergeld zu zahlen… Rein theoretisch bin ich in der Lage ein Kind zu zeugen. Zeuge aber keins.
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