Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass es vor zehn Jahren schier unbezahlbar war, mit dem Handy zum Beispiel aus dem Urlaub von Spanien nach Deutschland zu telefonieren. Unbezahlbar ist natürlich immer ein relativer Begriff, aber auf jeden Fall war es sehr teuer. Seit 2007 gilt nun eine Obergrenze für Telefongebühren im Ausland, die von der EU festgelegt wurde. Diese Roamingverordnung dient vor allem dem Schutz des Verbrauchers, der so gegen hohe Gebühren im Ausland abgesichert werden soll.
Vier Provider (Telefónica O2, Orange, Vodafone, T-Mobile) waren nun vor den europäischen Gerichtshof gezogen, da die EU-Verordnung in ihren Augen zu stark in den Markt eingreife. Der europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil dies Roamingverordnung jetzt aber erneut als rechtmäßig und für gültig erklärt. Damit kann im EU-Ausland weiterhin “günstig” telefoniert werden.
Quelle: inside-handy.de

[...] | Mittwoch, 16. Juni 2010 | Kommentieren Frank hatte bereits am Montag einen Artikel zum Thema Roaming-Gebühren vorgestellt, in dem es darum ging, die von der EU vorgeschriebene Kostengrenze wieder abzuschaffen. [...]
[...] oder in andere Länder Europas. Anfang der Woche hatte ich darüber berichtet, dass der Europäische Gerichtshof die Roamingverordnung für rechtmäßig erklärt hat, doch was bedeutet dies nun eigentlich konkret in Preisen [...]